7. Mai 2021
Der Verkauf des nationalen Vermögens
Iohannis’ verräterischer Gauwerneur verkauft die Bodenschätze des Landes und die Vermögenswerte der nationalen Unternehmen für nichts. Genau jetzt!
Wir müssen sie aufhalten!
Wir haben die Pflicht, sie aufzuhalten, ehe es zu spät ist! Wir schulden es unseren Kindern, den Kindern unserer Kinder!
#DieEinzigeLösung:
#DasSouveränitätsgesetz!
Hier, was das Souveränitätsgesetz vorsieht, hier, wie das Gesetz sie aufhalten kann:
KAPITEL II — Maßnahmen im wirtschaftlichen Bereich zum Schutz des höheren und souveränen Interesses des rumänischen Volkes und Bürgers
5. Ab dem Tag des Inkrafttretens des vorliegenden Gesetzes ist die Veräußerung von Vermögenswerten des rumänischen Staates oder von Anteilen, die der Staat an nationalen Gesellschaften und Unternehmen, an Kreditinstituten sowie an jeder anderen Gesellschaft hält, an der der Staat Anteilseigner ist, unabhängig vom gehaltenen Anteil am Grundkapital, bis zum 1. Januar 2121 verboten.
6. Ab dem Tag des Inkrafttretens des vorliegenden Gesetzes wird die Konzessionierung von Gütern im öffentlichen Eigentum des Staates vom Parlament genehmigt.
7. In Art. 307 des Verwaltungsgesetzbuchs vom 03.07.2019 wird nach Abs. (1) ein neuer Absatz, Abs. (1) Ziffer 1, mit folgendem Inhalt angefügt: „Die durch Konzessionierung erzielte Mindestförderabgabe darf nicht unter dem Durchschnitt des europäischen Marktes liegen.“
8. Die Goldreserve Rumäniens wird ausschließlich und vollständig bei der Rumänischen Nationalbank hinterlegt. Binnen höchstens 180 Tagen nach der Veröffentlichung des vorliegenden Gesetzes im Amtsblatt Rumäniens wird die Rumänische Nationalbank das außerhalb Rumäniens hinterlegte Gold vollständig zurückführen.
9. Ab dem Tag des Inkrafttretens des vorliegenden Gesetzes sind die vom rumänischen Staat geschlossenen Verträge öffentlich und werden auf der Seite der vertragschließenden Einrichtung und im Amtsblatt, Teil IV, veröffentlicht. Binnen höchstens 5 Tagen nach dem Tag der Annahme des vorliegenden Gesetzes werden alle bis zu diesem Tag vom rumänischen Staat geschlossenen Verträge auf der Seite der vertragschließenden Einrichtung und im Amtsblatt, Teil IV, veröffentlicht.
10. Das vorsätzliche Unterlassen eines Bediensteten, Konzessions- oder Privatisierungsverträge gemäß deren Bestimmungen zu vollziehen, oder gegebenenfalls das Unterlassen, Klagen zu deren Vollzug zu erheben, wird mit Freiheitsstrafe von 10 bis 20 Jahren und dem Verbot bestimmter Rechte bestraft. Das fahrlässige Unterlassen eines Bediensteten, Konzessions- oder Privatisierungsverträge gemäß deren Bestimmungen zu vollziehen, oder gegebenenfalls das Unterlassen, Klagen zu deren Vollzug zu erheben, wird mit Freiheitsstrafe von 5 bis 10 Jahren und dem Verbot bestimmter Rechte bestraft.
11. Nach Absatz 1 des Art. 394 des Strafgesetzbuchs wird ein neuer Absatz, Absatz 2, mit folgendem Inhalt eingefügt: „Hat die in Absatz 1 Buchst. b genannte Tat der Volkswirtschaft bedeutenden Schaden zugefügt, so ist die Strafe lebenslange Haft oder Freiheitsstrafe von 15 bis 25 Jahren und das Verbot bestimmter Rechte.“
Treten Sie in die #ArmeeDerSouveränität ein!
Melden Sie sich als Freiwillige unter http://VremSuveranitate.ro/ an
#JetztOderNie!
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