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Die Perikope des TagesDie Dritte Republik

StartseiteDie Gesetze, die wir brauchenVom Souveränitätsgesetz

2. Februar 2021

Eine gewaltige Bürgerinitiative

„Eine vor wenigen Tagen gestartete Bürgerinitiative hat unter den Rumänen ungeheures Interesse geweckt. Es handelt sich um das ‚Souveränitätsgesetz‘, vorgeschlagen vom Rechtsanwalt Dan Chitic (Foto). Ein Gesetz, dessen Aufgabe es sein wird, die rumänische Wirtschaft wirklich zu schützen (hier klicken zum Lesen).

Damit das Gesetz jedoch Wirklichkeit wird, muss die Initiative 100.000 Unterschriften von Rumänen sammeln; danach soll sie dem Parlament zur Verabschiedung zugeleitet werden. Bis dahin hat der Rechtsanwalt Dan Chitic das ‚Souveränitätsgesetz‘ auf Anregungen von Rumänen hin weiter ergänzt.

Rumänien, die Müllgrube Europas

Zu den Ergänzungen, die Chitic auf Facebook öffentlich gemacht hat, gehört jene über das Verbot, Abfälle jedweder Art ins Land zu bringen (eine überaus wichtige Bestimmung, da Rumänien zur Müllgrube Europas geworden ist), sowie jene, die festlegt, dass die Untergrabung der nationalen Wirtschaft mit bis zu 25 Jahren Haft bestraft wird.

Wir geben die Ankündigung des Rechtsanwalts Dan Chitic zur neuen Fassung des ‚Souveränitätsgesetzes‘ wieder:

„Wie Sie wissen, habe ich vor einer Woche den Entwurf des ‚Souveränitätsgesetzes‘ öffentlich vorgestellt, die erste Volksgesetzesinitiative nach Art. 74 Abs. 1 der Verfassung.

Auf Ihre Bitten hin — die Bitten derer, die sich für diesen Gesetzentwurf interessieren, der diese Nation vor der Katastrophe bewahren kann — habe ich unserem Gesetzentwurf fünf weitere Artikel hinzugefügt, nämlich:

11. Jede Form gewerblicher Werbung im Fernsehen, im Rundfunk und in den sozialen Netzwerken für Arzneimittel, Impfstoffe und andere pharmazeutische Erzeugnisse ist untersagt, mit Ausnahme kosmetischer und naturheilkundlicher Erzeugnisse.

12. Die Einfuhr von Abfällen jedweder Art in das Land ist untersagt, gleichviel ob sie aus dem Gemeinschaftsgebiet oder von außerhalb stammen.

13. Die Verabschiedung von Maßnahmen durch Dringlichkeitsverordnung in dem nach Art. 73 Abs. 3 der Verfassung ausschließlich den organischen Gesetzen vorbehaltenen Bereich ist untersagt, ebenso die Änderung oder Aufhebung von Bestimmungen organischer Gesetze durch Dringlichkeitsverordnung.

14. Mit dem Tag der Verabschiedung des vorliegenden Gesetzes zieht die vollständige oder teilweise Nichteinhaltung der dem Käufer auferlegten Bedingungen und Pflichten die Nichtigkeit des Privatisierungsvertrages von Rechts wegen nach sich. Die Klage auf Feststellung der Nichtigkeit kann von jedem rumänischen Bürger erhoben werden und ist von der Stempelgebühr befreit.

15. Unter Strafe gestellt wird die Tat der Untergrabung der nationalen Wirtschaft mit folgendem Wortlaut: „Die Tat, eine der in Art. 176 StGB genannten Einrichtungen zu benutzen oder deren normale Tätigkeit zu behindern, wird, sofern die Tat geeignet ist, die nationale Wirtschaft zu untergraben, mit Freiheitsstrafe von 5 bis 20 Jahren und dem Verbot bestimmter Rechte bestraft. Hat die im vorstehenden Absatz vorgesehene Tat der nationalen Wirtschaft erheblichen Schaden zugefügt, so ist die Strafe lebenslange Haft oder Freiheitsstrafe von 15 bis 25 Jahren und das Verbot bestimmter Rechte.“

Gegenwärtig lautet der für das Souveränitätsgesetz vorgeschlagene Wortlaut wie folgt:

„Gesetzentwurf: das Souveränitätsgesetz oder das Gesetz zum Schutz des höheren und souveränen Interesses des rumänischen Volkes und Bürgers

1. Der Kahlschlag von Waldbeständen auf dem Gebiet Rumäniens ist bis zum Jahr 2040 untersagt.

2. Die Veräußerung von Vermögenswerten des rumänischen Staates erfolgt nur nach Verabschiedung eines entsprechenden organischen Gesetzes durch das Parlament mit qualifizierter Mehrheit.

3. Die Konzessionierung nationaler Rohstoffe erfolgt nur nach Verabschiedung eines entsprechenden organischen Gesetzes durch das Parlament mit qualifizierter Mehrheit für jedes konzessionierte Gebiet gesondert.

4. Die Ausbeutung der bis zu diesem Zeitpunkt konzessionierten Rohstoffe des rumänischen Staates wird ausgesetzt, bis das Parlament mit qualifizierter Mehrheit für jedes konzessionierte Gebiet gesondert ein entsprechendes organisches Gesetz verabschiedet.

5. Die Einschränkung der in der Verfassung vorgesehenen verfassungsmäßigen Rechte rumänischer Bürger kann nur durch den Gesetzgeber erfolgen, mittels eines vom Parlament mit qualifizierter Mehrheit verabschiedeten organischen Gesetzes.

6. Die vom Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Gesetzesartikel gelten kraft des vorliegenden Artikels vom 46. Tag nach der Veröffentlichung der Entscheidung des Verfassungsgerichts im Amtsblatt an als von Rechts wegen aufgehoben, sofern der Gesetzgeber die gesetzliche Bestimmung nicht mit der Entscheidung des Gerichts in Einklang bringt.

7. Medizinische Behandlungen dürfen rumänischen Bürgern nur nach vorheriger Einholung der schriftlichen Zustimmung und Einwilligung der Patienten verabreicht werden, im Anschluss an eine vorherige und verpflichtende Aufklärung auf der Grundlage der vom Hersteller der vorgeschlagenen Arzneimittel bereitgestellten Beipackzettel; ausgenommen sind medizinische Notfälle.

8. Die Einmischung der Geheimdienste Rumäniens in die Justiz, in die Politik, in die Presse und in die Wirtschaft auf dem Gebiet Rumäniens ist untersagt. Die Enttarnung natürlicher oder juristischer Personen, die gegen die vorliegende gesetzliche Bestimmung verstoßen, ist von der Anwendung des Art. … des Gesetzes 51/1991 ausgenommen. Der Verstoß gegen die vorliegende gesetzliche Bestimmung stellt Amtsmissbrauch dar, und die Nichtanzeige eines möglichen Verstoßes gegen diese Norm stellt Beihilfe zum Amtsmissbrauch dar, wie diese Straftat in den Bestimmungen des Art. 297 StGB umschrieben und mit Strafe bedroht ist.

9. Der Erwerb militärischer Ausrüstung von ausländischen Herstellern, die keine Offset-Fertigung in Rumänien in Höhe von mindestens 40 % des Vertragswertes gewährleisten, ist untersagt.

10. Jede Form der Zensur oder der Einschränkung des Rechts rumänischer Bürger auf freie Meinungsäußerung in sozialen Netzwerken und/oder im Netz ist untersagt. Der Verstoß gegen die vorliegende Rechtsnorm zieht die Ahndung des Online-Diensteanbieters mit einer Geldbuße zwischen 10.000.000 und 50.000.000 € nach sich, je nach Schwere der Tat.

11. Jede Form gewerblicher Werbung im Fernsehen, im Rundfunk und in den sozialen Netzwerken für Arzneimittel, Impfstoffe und andere pharmazeutische Erzeugnisse ist untersagt, mit Ausnahme kosmetischer und naturheilkundlicher Erzeugnisse.

12. Die Einfuhr von Abfällen jedweder Art in das Land ist untersagt, gleichviel ob sie aus dem Gemeinschaftsgebiet oder von außerhalb stammen.

13. Die Verabschiedung von Maßnahmen durch Dringlichkeitsverordnung in dem nach Art. 73 Abs. 3 der Verfassung ausschließlich den organischen Gesetzen vorbehaltenen Bereich ist untersagt, ebenso die Änderung oder Aufhebung von Bestimmungen organischer Gesetze durch Dringlichkeitsverordnung.

14. Mit dem Tag der Verabschiedung des vorliegenden Gesetzes zieht die vollständige oder teilweise Nichteinhaltung der dem Käufer auferlegten Bedingungen und Pflichten die Nichtigkeit des Privatisierungsvertrages von Rechts wegen nach sich. Die Klage auf Feststellung der Nichtigkeit kann von jedem rumänischen Bürger erhoben werden und ist von der Stempelgebühr befreit.

15. Unter Strafe gestellt wird die Tat der Untergrabung der nationalen Wirtschaft mit folgendem Wortlaut: „Die Tat, eine der in Art. 176 StGB genannten Einrichtungen zu benutzen oder deren normale Tätigkeit zu behindern, wird, sofern die Tat geeignet ist, die nationale Wirtschaft zu untergraben, mit Freiheitsstrafe von 5 bis 20 Jahren und dem Verbot bestimmter Rechte bestraft. Hat die im vorstehenden Absatz vorgesehene Tat der nationalen Wirtschaft erheblichen Schaden zugefügt, so ist die Strafe lebenslange Haft oder Freiheitsstrafe von 15 bis 25 Jahren und das Verbot bestimmter Rechte.“

16. Das vorliegende Gesetz tritt am Tage seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft; jede entgegenstehende Bestimmung ist von diesem Tage an von Rechts wegen aufgehoben.“

Wer an der Unterschriftensammlung teilnehmen möchte (sie beginnt in einigen Wochen), ist auf Telegram willkommen unter https://t.me/Legeasuveranității“.“

Der ganze Artikel unter https://luba.ro/legea-suveranitatii-modificari-de-ultima-ora-subminarea-economiei-nationale-se-va-pedepsi-cu-pana-la-25-de-ani-de-inchisoare-legea/

Freiwillige werden gebeten, sich hier einzutragen:

https://docs.google.com/forms/d/e/1FAIpQLSfE-RY2nEZZXd-SP34eDQ1D3bd9BGqHuo_HV9hWOsiogI1bPA/viewform?usp=send_form

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