25. Januar 2024
Fragen, drei Jahre danach
Vor etwa einem Monat habe ich dem Gesundheitsministerium mehrere Fragen gestellt. Ich wollte drei Jahre nach Beginn der Impfung erfahren, welches ihre Wirkungen in der Bevölkerung sind.
Denn #WirHabenDasRechtZuWissen!
Ich erhielt einige Antworten und sehr viel Schweigen.
Ich überlasse es Ihnen zu verstehen, was zu verstehen ist.
Hier die Fragen ohne Antwort:
Wie hoch ist die Zahl der Schlaganfälle im Zeitraum 2021–2023, aufgeschlüsselt nach geimpften und ungeimpften Personen?
Antwort: Die Methodik der Meldung und Erfassung von Schlaganfällen wurde nicht geändert, um sie nach dem Impfstatus der Patienten aufzuschlüsseln.
Wie hoch ist die Zahl der Herzinfarkte im Zeitraum 2021–2023, aufgeschlüsselt nach geimpften und ungeimpften Personen?
Antwort: Die Methodik der Meldung und Erfassung von Herzinfarkten wurde nicht geändert, um sie nach dem Impfstatus der Patienten aufzuschlüsseln.
Wie hoch ist die Zahl der Herz-Kreislauf-Erkrankungen im Zeitraum 2021–2023, aufgeschlüsselt nach geimpften und ungeimpften Personen?
Antwort: Die Methodik der Meldung und Erfassung der Herz-Kreislauf-Erkrankungen wurde nicht geändert, um sie nach dem Impfstatus der Patienten aufzuschlüsseln.
Wie hoch ist die Zahl der im Zeitraum 2021–2023 festgestellten Krebsfälle, aufgeschlüsselt nach geimpften und ungeimpften Personen?
Antwort: Die Methodik der Meldung und Erfassung der Krebsfälle wurde nicht geändert, um sie nach dem Impfstatus der Patienten aufzuschlüsseln.
Wie hoch ist die Zahl der Fälle von Autoimmunerkrankungen, deren Ausbruch im Zeitraum 2021–2023 festgestellt wurde, aufgeschlüsselt nach geimpften und ungeimpften Personen?
Antwort: Die Methodik der Meldung und Erfassung der Autoimmunerkrankungen wurde nicht geändert, um sie nach dem Impfstatus der Patienten aufzuschlüsseln.
Wie hoch ist die Sterblichkeit im Zeitraum 2021–2023 unter ungeimpften bzw. unter geimpften Personen?
Antwort: Die Methodik der Meldung und Erfassung der Sterblichkeit wurde nicht geändert, um sie nach dem Impfstatus der Patienten aufzuschlüsseln.
Ich hinterlasse Ihnen auch eine Antwort, die vielleicht ebenso beredt ist wie das Schweigen des Gesundheitsministeriums:
Wie hoch ist die Geburtenrate im Zeitraum 2018–2020 bzw. im Zeitraum 2021–2023?
Antwort: Die Geburtenrate im Zeitraum 2018–2022 betrug:
Jahr. Geburtenrate (Lebendgeborene je 1.000 Einwohner)
2018 9,7
2019 9,7
2020 9,5
2021 8,9
2022 7,8
2023. Schweigen
Im Folgenden hinterlasse ich Ihnen die vollständige Antwort, so wie ich sie vom Ministerium erhalten habe.
„Nr. SRPP 2498 / 23.01.2024
An
Herrn Dan Chitic
Dan.chitic@gmail.com
In Anbetracht Ihres an das Gesundheitsministerium gerichteten Ersuchens teilen wir Ihnen Folgendes mit:
1. Wie hoch ist die Zahl der Schlaganfälle im Zeitraum 2018–2020?
Antwort: Die Zahl der Entlassungen aus stationärer Behandlung (öffentlicher und privater Sektor) mit der Diagnose Schlaganfälle, hämorrhagisch und ischämisch (ICD-10-Code 160-167) in Rumänien im Zeitraum 2018–2020 war folgende:
Jahr. Schlaganfälle, hämorrhagisch und ischämisch (ICD-10-Code 160-167)
2018. 108.208
2019 107.095
2020. 62.507
2. Wie hoch ist die Zahl der Schlaganfälle im Zeitraum 2021–2023, aufgeschlüsselt nach geimpften und ungeimpften Personen?
Antwort: Die Methodik der Meldung und Erfassung von Schlaganfällen wurde nicht geändert, um sie nach dem Impfstatus der Patienten aufzuschlüsseln.
3. Wie hoch ist die Zahl der Herzinfarkte im Zeitraum 2018–2020?
Antwort: Die Zahl der Entlassungen aus stationärer Behandlung (öffentlicher und privater Sektor) mit der Diagnose Herzinfarkt (ICD-10-Code 121-122) in Rumänien im Zeitraum 2018–2020 war folgende:
Jahr. Herzinfarkt (ICD-10-Code 121-122)
2018 20.602
2019 20.823
2020 14.872
Die Zahl der Neuerkrankungen mit der Diagnose Herzinfarkt (ICD-10-Code 121-122) in Rumänien im Zeitraum 2018–2020 war folgende:
Jahr. Herzinfarkt (ICD-10-Code 121-122)
2018. 7.823
2019 9.433
2020 8.511
4. Wie hoch ist die Zahl der Herzinfarkte im Zeitraum 2021–2023, aufgeschlüsselt nach geimpften und ungeimpften Personen?
Antwort: Die Methodik der Meldung und Erfassung von Herzinfarkten wurde nicht geändert, um sie nach dem Impfstatus der Patienten aufzuschlüsseln.
5. Wie hoch ist die Zahl der Herz-Kreislauf-Erkrankungen im Zeitraum 2018–2020?
Antwort: Die Zahl der Entlassungen aus stationärer Behandlung (öffentlicher und privater Sektor) mit der Diagnose Krankheiten des Kreislaufsystems (ICD-10-Code 100-199) in Rumänien im Zeitraum 2018–2020 war folgende:
Jahr. Krankheiten des Kreislaufsystems (ICD-10-Code 100-199)
2018. 571.860
2019. 570.851
2020. 304.427
Die Zahl der Neuerkrankungen mit der Diagnose Krankheiten des Kreislaufsystems (ICD-10-Code 100-199) in Rumänien im Zeitraum 2018–2020 war folgende:
Jahr Krankheiten des Kreislaufsystems (ICD-10-Code 100-199)
2018. 820.958
2019. 876.074
2020 788.793
6. Wie hoch ist die Zahl der Herz-Kreislauf-Erkrankungen im Zeitraum 2021–2023, aufgeschlüsselt nach geimpften und ungeimpften Personen?
Antwort: Die Methodik der Meldung und Erfassung der Herz-Kreislauf-Erkrankungen wurde nicht geändert, um sie nach dem Impfstatus der Patienten aufzuschlüsseln.
7. Wie hoch ist die Zahl der im Zeitraum 2018–2020 festgestellten Krebsfälle?
Antwort: Die Zahl der von Onkologen im Zeitraum 2018–2020 gemeldeten Neuerkrankungen an bösartigen Tumoren (ICD-10-Code C00–C97) war folgende:
Jahr. Zahl der von Onkologen gemeldeten Krebsneuerkrankungen im Zeitraum 2018–2022
2018 61.780
2019 59.606
2020 52.350
8. Wie hoch ist die Zahl der im Zeitraum 2021–2023 festgestellten Krebsfälle, aufgeschlüsselt nach geimpften und ungeimpften Personen?
Antwort: Die Methodik der Meldung und Erfassung der Krebsfälle wurde nicht geändert, um sie nach dem Impfstatus der Patienten aufzuschlüsseln.
9. Wie hoch ist die Zahl der Fälle von Autoimmunerkrankungen, deren Ausbruch im Zeitraum 2018–2020 festgestellt wurde?
Antwort: Die Zahl der Entlassungen aus stationärer Behandlung (öffentlicher und privater Sektor) mit der Diagnose Autoimmunerkrankungen in Rumänien im Zeitraum 2018–2020:
Jahr Autoimmunerkrankungen
2018 34.895
2019. 36.442
2020 15.871
10. Wie hoch ist die Zahl der Fälle von Autoimmunerkrankungen, deren Ausbruch im Zeitraum 2021–2023 festgestellt wurde, aufgeschlüsselt nach geimpften und ungeimpften Personen?
Antwort: Die Methodik der Meldung und Erfassung der Autoimmunerkrankungen wurde nicht geändert, um sie nach dem Impfstatus der Patienten aufzuschlüsseln.
11 und 12. Wie hoch ist die Sterblichkeit im Zeitraum 2018–2020 bzw. im Zeitraum 2021–2023?
Antwort: Die allgemeine Sterblichkeit im Zeitraum 2018–2022 betrug:
Jahr Sterblichkeit (Todesfälle je 1.000 Einwohner)
2018 12,00
2019 11,8
2020 13,5
2021 15,2
2022 12,4
13 und 14. Wie hoch ist die Geburtenrate im Zeitraum 2018–2020 bzw. im Zeitraum 2021–2023?
Antwort: Die Geburtenrate im Zeitraum 2018–2022 betrug:
Jahr Geburtenrate (Lebendgeborene je 1.000 Einwohner)
2018 9,7
2019 9,7
2020 9,5
2021 8,9
2022 7,8
15 und 16. Wie hoch ist die Sterblichkeit im Zeitraum 2021–2023 unter ungeimpften bzw. unter geimpften Personen?
Antwort: Die Methodik der Meldung und Erfassung der Sterblichkeit wurde nicht geändert, um sie nach dem Impfstatus der Patienten aufzuschlüsseln.
17. Welches sind die aktualisierten Gegenanzeigen jedes verfügbaren Impfstoffs, unter Berücksichtigung ihrer Beipackzettel und der bis heute weltweit erfassten Nebenwirkungen?
Antwort: Die Liste der Gegenanzeigen für die auf dem Markt verfügbaren Impfstoffe ist im Beipackzettel jedes Impfstoffs aufgeführt; diese Beipackzettel können auf der Seite der Nationalen Agentur für Arzneimittel und Medizinprodukte Rumäniens eingesehen werden.
18. Welche Untersuchungen sind vor der Impfung durchzuführen, je nach dem einzelnen Impfstoff und seinen besonderen Gegenanzeigen?
Antwort: Vor der Verabreichung eines Impfstoffs sind keine ärztlichen Untersuchungen und Analysen erforderlich, da die Impfung eine Maßnahme der Vorbeugung und nicht der Behandlung ist. Der Arzt, der den Impfstoff verabreicht, erhebt vor der Verabreichung die Anamnese und untersucht den Patienten klinisch, um die Vorerkrankungen (chronische Krankheiten, Allergien, Medikation) der betreffenden Person zu kennen und um etwaige Krankheitszeichen zum Zeitpunkt des Erscheinens zur Impfung zu erkennen.
19. Welchen Grad der Zulassung durch das Gesundheitsministerium hat jeder vorhandene Impfstoff, und auf welcher Grundlage wurde diese Zulassung erteilt?
Antwort: Alle Impfstoffe werden nach Zulassung durch die Nationale Agentur für Arzneimittel und Medizinprodukte Rumäniens (ANMDMR) in Verkehr gebracht. Die Verfahren zur Zulassung des Inverkehrbringens von Arzneimitteln sind in Kapitel III des Titels XVII des Gesetzes Nr. 95/2006 über die Reform im Gesundheitswesen geregelt. Nach Art. 700 des Gesetzes darf in Rumänien kein Arzneimittel ohne eine von der Nationalen Agentur für Arzneimittel und Medizinprodukte Rumäniens erteilte Marktzulassung in Verkehr gebracht werden.
Zur Erlangung einer Marktzulassung für ein Arzneimittel ist bei der Nationalen Agentur für Arzneimittel und Medizinprodukte Rumäniens ein Antrag zu stellen. Nach den Bestimmungen des Art. 702 Abs. 4 des Gesetzes Nr. 95/2006 muss dem Zulassungsantrag Folgendes beigefügt werden: Name und Sitz des Antragstellers und gegebenenfalls des Herstellers; Bezeichnung des Arzneimittels; qualitative und quantitative Merkmale aller Bestandteile des Arzneimittels, einschließlich der von der Weltgesundheitsorganisation empfohlenen internationalen Freibezeichnung; die Bewertung der Risiken, die das Arzneimittel für die Umwelt darstellen könnte; die Beschreibung des Herstellungsverfahrens; die Anwendungsgebiete, die Gegenanzeigen und die Nebenwirkungen, die Dosierung, die Darreichungsform, die Art und der Weg der Verabreichung sowie die vermutete Haltbarkeitsdauer; je eine Kopie jeder in einem anderen Staat erlangten Marktzulassung des Arzneimittels, nebst der Liste der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, in denen der Zulassungsantrag geprüft wird, gemäß der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel.
Was die COVID-19-Impfstoffe betrifft, so wurden diese von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (European Medicines Agency – EMA) zugelassen.
20. Welcher Arzt hat den medizinischen Verlauf der geimpften Personen nach der Impfung zu verfolgen, und über welchen Zeitraum?
Antwort: Die ärztliche Überwachung einer geimpften Person liegt in der Verantwortung des Arztes, der den Impfstoff verabreicht hat, und erfolgt über einen Zeitraum von 15 Minuten nach der Impfung. Danach fällt die ärztliche Überwachung in die Zuständigkeit des Hausarztes bzw. des Kinderarztes.
21. Gibt es zum heutigen Tag ein Bündel ärztlicher Verfahren / Behandlungsschemata für jede Art unerwünschter Nebenwirkung, je nach dem auf dem Markt befindlichen Impfstoff?
Antwort: Für die nach der Verabreichung des Impfstoffs auftretenden unerwünschten Nebenwirkungen werden je nach Erscheinungsbild symptomatische Behandlungen verabreicht.
22. Wer übernimmt die zivilrechtliche (beziehungsweise strafrechtliche) Haftung für einen etwaigen Behandlungsfehler, das heißt für die nach der Injektion eines Impfstoffs eingetretenen Nebenwirkungen infolge der irrigen Empfehlung, einen Impfstoff unter Missachtung der gesundheitlichen Probleme des Unterzeichneten zu verabreichen?
Antwort: Die Impfung erfolgt nach einer ärztlichen Untersuchung, mit der der Gesundheitszustand bestätigt und das Fehlen zeitweiliger oder absoluter Gegenanzeigen für die Impfung festgestellt wird. Die Verabreichung des Impfstoffs erfolgt durch den Hausarzt, nachdem dieser vor der Verabreichung die Anamnese des Patienten erhoben hat, um in der Vorgeschichte frühere Nebenwirkungen zu ermitteln, die entweder auf die Zusammensetzung des Impfstoffs oder auf begleitende Erkrankungen zurückgehen.
23. Gibt es angesichts der Zahl der in der europäischen Datenbank für Berichte über vermutete Arzneimittelnebenwirkungen erfassten vermuteten Nebenwirkungen der Impfstoffe zum heutigen Tag gemischte Arbeitsgruppen mit Fachleuten des Gesundheitsministeriums und der Hersteller der vom Ministerium vorgeschlagenen Impfstoffe?
Antwort: Die Überwachung unerwünschter Nebenwirkungen nach Impfungen (Erlass des Gesundheitsministers Nr. 964 vom 31. März 2022 über die Billigung der Technischen Normen zur Durchführung der nationalen Programme der öffentlichen Gesundheit, mit späteren Änderungen und Ergänzungen) ist im Rahmen des Nationalen Impfprogramms vorgesehen; das Nationale Institut für Öffentliche Gesundheit ist über das Nationale Zentrum für Überwachung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten die für die Überwachung von Fällen unerwünschter Nebenwirkungen nach Impfungen zuständige nationale Fachstelle.
Treten nach der Verabreichung des Impfstoffs Nebenwirkungen auf, so werden diese auf der Seite der Nationalen Agentur für Arzneimittel und Medizinprodukte Rumäniens sowie beim Nationalen Institut für Öffentliche Gesundheit gemeldet; sodann werden alle als unerwünschte Nebenwirkung nach Impfung gemeldeten Fälle von einer Kommission geprüft, nämlich der Nationalen Kommission für die Einordnung von Fällen unerwünschter Nebenwirkungen nach Impfungen (eingerichtet durch Erlass des Gesundheitsministers Nr. 83/12.01.2023, mit späteren Änderungen und Ergänzungen), der Fachleute verschiedener Fachrichtungen aus den Fachkommissionen des Gesundheitsministeriums angehören, nämlich der Kommission für Epidemiologie, der Kommission für Infektionskrankheiten, der Kommission für Mikrobiologie, der Kommission für Kinderheilkunde, der Kommission für Neugeborenenmedizin usw.
So prüfen die Fachleute der Nationalen Kommission für die Einordnung von Fällen unerwünschter Nebenwirkungen nach Impfungen, ob zwischen der nach der Impfung aufgetretenen Nebenwirkung und der Verabreichung des Impfstoffs ein ursächlicher Zusammenhang besteht.
24. Welche Summe ist für die Entschädigungen vorgesehen, die der rumänische Staat den Opfern der Nebenwirkungen der Impfstoffe schuldet und die von den Herstellern der vor COVID schützenden Impfstoffe getragen werden?
Antwort: Es gibt keinen Rechtsrahmen, der die Höhe der Entschädigungen vorsähe, die der rumänische Staat im Fall der Bestätigung schwerer Nebenwirkungen bei geimpften Personen tragen könnte.
Mit vorzüglicher Hochachtung,
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Dienst für Öffentlichkeitsarbeit und Presse
GESUNDHEITSMINISTERIUM
Nachschrift
Wie ich auf das „Schweigen“ des Gesundheitsministeriums geantwortet habe:
„Guten Tag!
Ich danke Ihnen für Ihre beim Gesundheitsministerium unter Nr. SRPP 2498 / 23.01.2024 erfasste Antwort.
Angesichts Ihrer Antwort auf die Fragen 2, 4, 6, 8, 10, 15 und 16, mit der Sie mir mitteilten, dass „die Methodik der Meldung und Erfassung der Fälle von … (der von mir erfragten Leiden und Krankheiten — Anm. d. Verf.) nicht geändert wurde, um sie nach dem Impfstatus der Patienten aufzuschlüsseln“,
bitte ich Sie zu bedenken, dass der Unterzeichnete Sie NICHT gefragt hat, ob Sie für die erbetenen Auskünfte eine Methodik haben oder nicht; ich habe Sie um statistische Angaben ersucht, die zu kennen ich das Recht habe — Angaben, von denen die gesamte Bevölkerung Rumäniens das Recht hat, Kenntnis zu nehmen.
Sollten Sie also, um die erbetenen Auskünfte zu erteilen, in die Lage kommen, eine neue „Methodik“ zu erstellen,
so bringt Sie die gesetzliche Pflicht, die erbetenen Daten (Angaben von höchstem öffentlichem Interesse) zu erteilen, in die Lage, die Methodiken anzupassen oder zu aktualisieren, um die Ihnen vorliegenden Daten zusammenzuführen und die erbetenen Auskünfte zu geben.
Ich weise auf diesem Wege darauf hin, dass jede geimpfte Person in den Registern des Gesundheitsministeriums erscheint, weshalb es ein Leichtes ist, diese Angabe mit ihrem gegenwärtigen Gesundheitszustand zu verknüpfen, mit dem Auftreten oder Nichtauftreten der in unserem Ersuchen genannten Leiden oder wenigstens damit, ob sie noch am Leben ist oder nicht.
Nicht zuletzt bitte ich Sie zu bedenken, dass Sie mir nicht einmal die rohen, nicht aufgeschlüsselten Daten für die Jahre 2021–2023 geliefert haben, wie ich sie erbeten hatte — ein Umstand, der jede Auswertung der Wirkungen der Impfung der Bevölkerung ab Dezember 2020 unmöglich macht.
Aus all diesen Gründen wende ich mich erneut an Sie mit der Bitte und der nachdrücklichen Forderung, mir die erbetenen Daten zu liefern, welchen Aufwand dies für Ihre Einrichtung auch bedeuten mag.
Zugleich ersuche ich Sie, mir die erbetenen Auskünfte in einem einzigen Schriftstück zusammengefasst zu übermitteln, in der Reihenfolge der gestellten Fragen, um das planmäßige Studium dieser in einem einzigen Schriftstück vereinigten Daten zu erleichtern.
Ich ersuche Sie auf diesem Wege, mir das Schriftstück schriftlich und in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen.
Ich weise darauf hin, dass ich, falls Sie mir die Auskünfte, zu deren Bereitstellung Sie nach dem Gesetz 544/2001 verpflichtet sind, nicht erteilen, die zuständigen Gerichte anrufen werde, um Sie auf Grundlage des Art. 4⁹ des Gesetzes 544/2001 zu verpflichten, die erbetenen Auskünfte von öffentlichem Interesse zu erteilen und immateriellen und/oder materiellen Schadenersatz zu leisten.
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihr Entgegenkommen und die Schnelligkeit Ihrer Antwort,
und grüße Sie herzlich,
Dan MV Chitic“
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