30. Oktober 2023
NATO, RIP
NATO, RIP!
Der Wiedergänger der NATO bleibt jedoch hier — für viel Geld!
Die Ereignisse der letzten Wochen und insbesondere jene vom Samstag, dem 28.10.2023, bilden die Epikrise und den Totenschein „des größten Militärbündnisses der Weltgeschichte“.
Waren die beständigen Haltungen Orbáns oder die Erklärungen Ficos die deutlichen Anzeichen einer unheilbaren Erkrankung des Patienten NATO, so waren Erdoğans Erklärungen vom Samstag die Unterschrift auf dem Totenschein jenes Wandschirms, durch den die USA bis gestern ihre hegemoniale Macht über die Welt ausübten.
Um die Voraussetzungen festzustellen, müssen wir noch einmal einen Blick auf den NATO-Vertrag werfen … wobei wir sogleich zu folgenden Schlüssen kommen:
1. Die in Art. 5 vorgesehene Pflicht „alle für einen, einer für alle“ ist keine Pflicht der Vertragsparteien, sondern eine Wahlmöglichkeit!
2. Beschlüsse über die NATO-Erweiterung werden „durch einstimmige Übereinkunft“ gefasst (Art. 10).
3. Es gibt im NATO-Vertrag keine Bestimmung, die den Ausschluss eines oder mehrerer Mitglieder aus dem Bündnis ermöglichte.
Nehmen wir sie der Reihe nach …
Konkret sieht Art. 5 vor: „Die Parteien vereinbaren, dass ein bewaffneter Angriff gegen eine oder mehrere von ihnen in Europa oder Nordamerika als ein Angriff gegen sie alle angesehen wird, und vereinbaren daher, dass (GROSSE ACHTUNG!!!)
im Falle eines solchen bewaffneten Angriffs jede von ihnen in Ausübung des in Artikel 51 der Satzung der Vereinten Nationen anerkannten Rechts der individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung der Partei oder den Parteien, die angegriffen werden, Beistand leistet, indem jede von ihnen unverzüglich für sich und im Zusammenwirken mit den anderen Parteien die Maßnahmen, einschließlich der Anwendung von Waffengewalt, trifft, die sie für erforderlich erachtet, um die Sicherheit des nordatlantischen Gebiets wiederherzustellen und zu erhalten.“
Ich komme darauf zurück und hebe hervor: „(…) im Falle eines solchen bewaffneten Angriffs jede von ihnen in Ausübung des in Artikel 51 der Satzung der Vereinten Nationen anerkannten Rechts der individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung … die Maßnahmen, einschließlich der Anwendung von Waffengewalt, trifft, die sie für erforderlich erachtet“.
Mit anderen Worten: der Angriff auf ein Mitglied kann einen „Beistand“ bringen, indem „unverzüglich“, „für sich und im Zusammenwirken mit den anderen Parteien“, „die Maßnahmen, einschließlich der Anwendung von Waffengewalt“, getroffen werden, „die sie für erforderlich erachtet“.
Der Beistand ist weder verpflichtend noch notwendigerweise militärisch, was mehrere Fachleute bestätigt haben.
Mai’a K. Davis Cross, Professorin für Politikwissenschaft und internationale Angelegenheiten an der Northeastern University, sagte, wenn ein auslösendes Ereignis eintrete, träfen sich die NATO-Mitglieder, „um zu erörtern, ob sie darin übereinstimmen, dass die Vorgänge vor Ort die Berufung auf Artikel 5 rechtfertigen“, und in diesem Augenblick „müssen sie darüber einen KONSENS erzielen, es geht also nicht um eine förmliche Abstimmung. Konsens kann bedeuten, dass keine Regierung sich der Berufung auf Artikel 5 widersetzt.“ Das macht es möglich, dass die NATO-Mitglieder über eine unmittelbare militärische Antwort auf einen russischen Angriff keinen Konsens erzielen. „Es gibt keinerlei automatische Antwort, unter keinen Umständen“, sagt Michael O’Hanlon, Senior Fellow der Brookings Institution.
Zweitens kann, selbst wenn die NATO-Mitglieder einen Konsens erzielen und Artikel 5 anrufen, jedes Mitglied für sich entscheiden, was es beitragen möchte, militärisch oder anders.
Der Inhalt des Artikels 5 „ist in Wahrheit eine Art Ermächtigung für das Bündnis, zu entscheiden, wie es handelt, gemeinsam oder einzeln“, sagt Charles Kupchan, Senior Fellow des Council on Foreign Relations und Professor an der Georgetown University.
(Zitate übernommen von Poynter.org — Übersetzung und Bearbeitung B.T.I.)
Überdies steht im Vertrag ausdrücklich, dass die NATO-Erweiterung DURCH EINSTIMMIGE ÜBEREINKUNFT zu erfolgen hat.
Wie gesagt ist der Ausschluss eines Mitgliedslandes im Vertrag in keiner Weise vorgesehen; doch selbst wenn man einen solchen Ausschluss erzwänge, MÜSSTE DER AUSSCHLUSSBESCHLUSS EBENFALLS „DURCH EINSTIMMIGE ÜBEREINKUNFT“ GEFASST WERDEN — was wiederum kaum geschehen dürfte, weshalb die Türkei (oder jeder andere „undisziplinierte Schüler“) *sine die* Mitglied bleiben und von innen jede Handlung blockieren wird …
Nun ist die „EINSTIMMIGE ÜBEREINKUNFT“ in der NATO längst Geschichte … womit „das größte Bündnis der Welt“ selbst zu Geschichte wird. Zu einer nutzlosen Geschichte (Artikel 5 wurde nur ein einziges Mal angerufen, und das war am 11. September 2001 …) und zu einer überaus kostspieligen.
Ohne Zweifel: wenn bisher die Haltungen Ungarns, der Slowakei oder gar Polens die Möglichkeit einer „EINSTIMMIGEN ÜBEREINKUNFT“ in Frage stellten, so wird nach Erdoğans Erklärungen vom Samstag offenkundig, dass EINSTIMMIGKEIT IN DER NATO ABSOLUT UNMÖGLICH GEWORDEN IST!
Und das bedeutet, dass die NATO faktisch am Samstag gestorben ist.
Ihr Gespenst bleibt jedoch — der WIEDERGÄNGER DER NATO beeindruckt weiterhin nur die Kinder der dritten Welt und die Fräuleins der politisch korrekten Presse.
Wir werden noch viele Jahre ein militärisch-geostrategisches Halloween erleben, ein groteskes, nutzloses, zielloses, dafür aber überaus teures Schauspiel!
Was sollten wir von heute an begreifen?
Dass wir auf uns allein gestellt sind, allein verantwortlich für unser Schicksal!
Und dass für ein kleines oder mittleres Land wie das unsere nicht die Waffen sprechen (nicht einmal jene 32 F-35, die in über 10 Jahren kommen werden!), sondern Klugheit und Diplomatie.
Darum sollten wir Rumänen vielleicht auch in diplomatisch-geostrategischer Hinsicht das Wort des Herrn verstehen, der uns ermahnte:
„Darum seid klug wie die Schlangen und ohne Falsch wie die Tauben“ (Matthäus 10, 16)
Das heißt nicht umgekehrt, nicht wie wir es heute tun!
Dan MV Chitic
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