14. Januar 2022
Anmerkungen zur Antwort des Ministeriums
Ab heute werde ich Ihnen unsere Anmerkungen zur ANTWORT DES GESUNDHEITSMINISTERIUMS vorlegen … zur „Antwort“, die das Nationale Impfprogramm sprengt.
Unten hinterlasse ich Ihnen Ablichtungen des Dokuments des Gesundheitsministeriums und im Text unsere ersten Anmerkungen zu diesem Dokument:
„ANMERKUNGEN
zur
ANTWORT DES GESUNDHEITSMINISTERIUMS
auf die ersten 10 Fragen, die von einer Gruppe von Bürgern auf Grundlage des Gesetzes 544/2001 zum von der Regierung faktisch aufgezwungenen nationalen Impfprogramm gestellt wurden.
Hier die ersten Anmerkungen zu den Antworten des Gesundheitsministeriums — Antworten, die eher durch das aufschlussreich sind, was sie nicht sagen, und dadurch, wie sie es nicht sagen, als durch das, was sie sagen.
Doch nehmen wir die Fragen wieder auf und sehen wir, was die „Behörden“ und die „Fachleute“ daraus gemacht haben:
Welches sind die aktualisierten Gegenanzeigen jedes verfügbaren Impfstoffs, unter Berücksichtigung ihrer Beipackzettel und der bis heute weltweit erfassten Nebenwirkungen?
Obwohl die Frage ausdrücklich war und sich auf die „aktualisierten Gegenanzeigen jedes verfügbaren Impfstoffs“ bezog, verwiesen uns die „Fachleute“ des Gesundheitsministeriums auf die Seite https://vaccinare-covid.gov.ro/, wo wir beim Aufruf von https://vaccinare-covid.gov.ro/reactii-adverse-post-vaccinale-indezirabile/ die erbetenen Angaben nicht ausgeführt finden konnten.
Um den allgemeinen, unvollständigen und verstümmelten Charakter der Daten auf der genannten Seite zu belegen, sah sich das Ministerium genötigt, sie durch weitere Gegenanzeigen zu ergänzen, unter denen die für alle 4 verfügbaren Impfstoffe gemeinsamen jene zur „Überempfindlichkeit gegenüber dem Wirkstoff oder einem der sonstigen Bestandteile des Produkts“ sind.
Nur dass es auf der genannten Seite weder einen Hinweis auf diese Gegenanzeigen gibt, noch für jeden Impfstoff getrennt aufgeführt wird, welches die „Wirkstoffe“ oder die „sonstigen Bestandteile des Produkts“ sind. Ein weiterer Beleg dafür, dass es bis jetzt, und selbst in unseren Tagen, keine genauen öffentlichen Angaben zu den Nebenwirkungen und zu den Stoffen gibt, die sie hervorrufen können, obwohl diese den Amtsträgern vorliegen.
Eine überaus treffende Anmerkung zu diesem Thema kommt von Dan Diaconu, der rhetorisch fragt: „Ich frage Sie geradeheraus: Wissen Sie, ob Sie gegen Tozinameran empfindlich sind? Und gegen das Lipid SM-102 (Heptadecan-9-yl-8-{(2-hydroxyethyl)[6-oxo-6-(undecyloxy)hexyl]amino}octanoat)? Was können Sie mir über Ihre Empfindlichkeit gegenüber 1,2-Distearoyl-sn-glycero-3-phosphocholin (DSPC) sagen? Und gegenüber 1,2-Dimyristoyl-rac-glycero-3-methoxypolyethylenglykol-2000 (PEG2000DMG)? Oder gegenüber Trometamol? Ich würde die Schlauberger von der Nationalen Arzneimittelagentur fragen, ob sie eine Ahnung haben, worauf sich diese Bezeichnungen beziehen, und ich sage Ihnen mit Nachdruck: Sie haben nicht die geringste Ahnung, denn es sind neue Stoffe, welche die Boten-RNA einschließen. Kann mir irgendein ‚Genie‘ von der Agentur sagen, es habe die ‚einzelsträngige, 5’-gekappte Boten-RNA (mRNA), hergestellt mittels zellfreier In-vitro-Transkription von entsprechenden DNA-Vorlagen, die für das virale Oberflächenprotein (S) von SARS-CoV-2 kodiert‘, studiert? Ich sage es Ihnen kurz: Sie haben keine Ahnung, worum es geht; sie machen nur Kopieren-und-Einfügen von dem, was ihnen der Hersteller gibt, und damit basta. Normalerweise müssten sowohl die Nationale Arzneimittelagentur als auch das Gesundheitsministerium, die Einrichtungen, die die als ‚Impfstoff‘ bezeichneten Betrügereien in Umlauf gebracht haben, genau sagen, wie das Profil der Personen mit Überempfindlichkeit gegenüber diesen völlig neuen Wirkstoffen aussieht! Mit jener Formulierung — die gesetzlich verboten gehörte — tun sie nichts anderes, als dem Patienten die Schuld zuzuschieben: Er starb nicht am Arzneimittel, sondern weil er gegen den Wirkstoff überempfindlich war!“
Halluzinatorisch ist auch die Gegenanzeige, wonach der Impfstoff von AstraZeneca nicht angezeigt sei für „Personen, die NACH der Impfung ein Thrombose-mit-Thrombozytopenie-Syndrom gezeigt haben“!!! Ach ja? Wenn du also NACH DER IMPFUNG ein Thrombose-Syndrom hast … kehrst du in der Zeit zurück und lässt dich doch nicht impfen! Sie werden sehen: Obwohl es auf der Hand liegt, dass zur Vorbeugung einer solchen Lage fachärztliche Untersuchungen nötig wären, empfiehlt das Ministerium keinerlei Untersuchung.
Wichtig ist, dass das Ministerium neben den Verweisen auf die Seiten des Herstellers ausdrückliche Gegenanzeigen für Personen nennt, die „zuvor Episoden von Kapillarleck“ oder die „zuvor Episoden eines Kapillarlecksyndroms“ hatten …
Also sagt das Ministerium erstmals ausdrücklich, dass es Personen gibt, die sich mit bestimmten Impfstoffen NICHT impfen lassen dürfen! — was bis jetzt nicht gesagt worden ist!!!
Bemerkenswert sind die wiederkehrenden Warnungen im Dokument, wonach: „Die Impfung ist bei Personen mit einer akuten fieberhaften Erkrankung oder einer akuten Infektion aufzuschieben“!!!
Ungeachtet dessen teilt uns das Ministerium ferner mit, dass „im Impfzentrum ein Formular zur Erklärung der informierten Zustimmung ausgefüllt wird, mit dem der Patient informiert in die ärztliche Handlung einwilligt“, obwohl das Gesundheitsministerium auch zum heutigen Tage die Öffentlichkeit über die erbetenen Angaben, die ihr seit mehr als einem Jahr hätten vorliegen müssen, nicht richtig und vollständig unterrichten konnte oder wollte.
Die wohl wichtigste Auskunft ist jedoch jene, wonach „DIE IMPFUNG GEGEN COVID-19 IN RUMÄNIEN FREIWILLIG IST“! — eine Tatsache, die ein Grundsatz sein muss, den alle verstehen und annehmen müssen.“
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