1. März 2021
Die Gruppe des Souveränitätsgesetzes wächst
Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass Meister Adrian Toni Neacșu sich der Arbeitsgruppe zum #Souveränitätsgesetz angeschlossen hat — einer Gruppe, der auch andere hervorragende Professoren und Rechtspraktiker angehören, und nicht nur diese.
Sein Beitrag wird für das Gelingen unseres Vorhabens entscheidend sein, davon bin ich überzeugt!
Ich erneuere die Einladung, sich diesem Bemühen um Gesetzgebung auf dem Weg der Volksinitiative anzuschließen, an alle Fachleute, die noch an die in #Artikel1 der #Verfassung genannten Grundsätze glauben:
„(1) Rumänien ist ein nationaler, souveräner und unabhängiger, einheitlicher und unteilbarer Staat.
(2) Die Staatsform des rumänischen Staates ist die Republik.
(3) Rumänien ist ein demokratischer und sozialer Rechtsstaat, in dem die Würde des Menschen, die Rechte und Freiheiten der Bürger, die freie Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit, die Gerechtigkeit und der politische Pluralismus im Geiste der demokratischen Überlieferungen des rumänischen Volkes und der Ideale der Revolution vom Dezember 1989 höchste Werte darstellen und gewährleistet sind.
(4) Der Staat ist nach dem Grundsatz der Trennung und des Gleichgewichts der Gewalten — der gesetzgebenden, der vollziehenden und der rechtsprechenden — im Rahmen der Verfassungsdemokratie aufgebaut.
(5) In Rumänien ist die Beachtung der Verfassung, ihres Vorrangs und der Gesetze verpflichtend.“
Melden Sie sich als Freiwillige in der #ArmeeDerSouveränität an unter
http://VremSuveranitate.ro/
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